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| Sporteignungstest
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| Schulsporttag
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Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen
(Art. 13. Abs.1 Buchst. a DS-GVO)
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| Der Rektor Ruhr-Universität Bochum Universitätsstraße 150 44801 Bochum Deutschland Tel.: +49 234 32 201 Fax: +49 234 32 14201
| | Der Rektor Ruhr-Universität Bochum Universitätsstraße 150 44801 Bochum Deutschland Tel.: +49 234 32 201 Fax: +49 234 32 14201
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Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
(Art. 13. Abs.1 Buchst. b DS-GVO)
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| Datenschutzbeauftragter Ruhr-Universität Bochum Universitätsstraße 150 44780 Bochum Telefon: +49 234 32 28720 E-Mail: dsb@rub.de
| | Datenschutzbeauftragter Ruhr-Universität Bochum Universitätsstraße 150 44780 Bochum Telefon: +49 234 32 28720 E-Mail: dsb@rub.de
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Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
(Art. 13. Abs.1 Buchst. c DS-GVO)
| | Zweck ist die Organisation des Sporteignungstest für die Bewerbung in Sportstudiengängen. Das ist eine Aufgabe der Ruhr-Universität Bochum. Die Angaben sind für die Durchführung des Tests und dessen fortwährende Evaluation erforderlich. Rechtsgrundlage ist Art 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (öffentliche Aufgabe).
| | Zweck ist die Organisation des Schulsporttags als Fortbildungsmaßnahme für Sportlehrkräfte, Referendar*innen sowie Sportstudierende des M. Ed..
Die Angaben sind für die Durchführung der Veranstaltung und deren fortwährende Evaluation erforderlich. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (öffentliche Aufgabe).
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Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
(Art. 13. Abs.1 Buchst. e DS-GVO) | | Zugriffsberechtigt sind Mitarbeiter*innen der Fakultät für Sportwissenschaft.
| | Zugriffsberechtigt sind Mitarbeiter*innen der Fakultät für Sportwissenschaft, Buchungbelege der Teilnahmegebühren werden im Dezernat für Finanzen bearbeitet.
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Dauer der Speicherung
(Art. 13. Abs. 2 Buchst. a DS-GVO)
| | Die Daten werden nach Aufbewahrungsrichtlinie der RUB aufbewahrt. Es gilt eine Frist von 5 Jahren.
| | Die Daten werden nach Aufbewahrungsrichtlinie der RUB aufbewahrt. Es gilt eine Frist von 5 Jahren. Buchungsbelege für Teilnahmegebühren werden in der Buchhaltung für 15 Jahre archiviert.
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Rechte als betroffene Person
(Art. 13. Abs. 2 Buchst. b-d DS-GVO)
| | Jede betroffene Person hat das Recht auf - Auskunft über Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art 15 DS-GVO,
- Widerruf einer erteilten Einwilligung
nach Art. 7 DSGVO, - Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO,
- Löschung nach Art. 17 DS-GVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach
Art 18 DS-GVO, - Widerspruch gegen Verarbeitung
aufgrund berechtigten Interesses nach Art. 21 DS-GVO.
Beim Auskunfts- und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach § 12 DSG NRW. Darüber hinaus sind Sie berechtigt, bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen (Art. 77 DS-GVO).
| | Jede betroffene Person hat das Recht auf - Auskunft über Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 15 DS-GVO,
- Widerruf einer erteilten Einwilligung
nach Art. 7 DSGVO, - Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO,
- Löschung nach Art. 17 DS-GVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach
Art. 18 DS-GVO, - Widerspruch gegen Verarbeitung
aufgrund berechtigten Interesses nach Art. 21 DS-GVO.
Beim Auskunfts- und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach § 12 DSG NRW. Darüber hinaus sind Sie berechtigt, bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen (Art. 77 DS-GVO).
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Erforderlichkeit der Angaben (Art. 13. Abs.1 Buchst. e DS-GVO) | | Bei Verweigerung von Angaben können Sie an dem Test nicht teilnehmen.
| | Ihre Angaben sind notwendig, um am Schulsporttag teilzunehmen. Ohne die Angabe ist eine Teilnahme nicht möglich. |
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