​Information nach Artikel 13 DS-GVO​ ​



Sporteignungstest​


​Schulsporttag

Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen 

(Art. 13. Abs.1 Buchst. a DS-GVO)




Der Rektor
Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Deutschland

Tel.: +49 234 32 201
Fax: +49 234 32 14201

Der Rektor
Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Deutschland

Tel.: +49 234 32 201
Fax: +49 234 32 14201

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

(Art. 13. Abs.1 Buchst. b DS-GVO)



​Datenschutzbeauftragter
Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstraße 150
44780 Bochum

Telefon: +49 234 32 28720
E-Mail: dsb@rub.de

Datenschutzbeauftragter
Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstraße 150
44780 Bochum

Telefon: +49 234 32 28720
E-Mail: dsb@rub.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung

(Art. 13. Abs.1 Buchst. c DS-GVO)




​Zweck ist die Organisation des Sporteignungstest für die Bewerbung in Sportstudiengängen. Das ist eine Aufgabe der Ruhr-Universität Bochum.

Die Angaben sind für die Durchführung des Tests und dessen fortwährende Evaluation erforderlich.

Rechtsgrundlage ist Art 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (öffentliche Aufgabe). 

Zweck ist die Organisation des Schulsporttags als Fortbildungsmaßnahme für Sportlehrkräfte, Referendar*innen sowie Sportstudierende des M. Ed..

Die Angaben sind für die Durchführung der Veranstaltung und deren fortwährende Evaluation erforderlich.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (öffentliche Aufgabe).

​Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

(Art. 13. Abs.1 Buchst. e DS-GVO)

Zugriffsberechtigt sind Mitarbeiter*innen der Fakultät für Sportwissenschaft.


​Zugriffsberechtigt sind Mitarbeiter*innen der Fakultät für Sportwissenschaft, Buchungbelege der Teilnahmegebühren werden im Dezernat für Finanzen bearbeitet.

Dauer der Speicherung

(Art. 13. Abs. 2 Buchst. a DS-GVO)


Die Daten werden nach Aufbewahrungsrichtlinie der RUB  aufbewahrt. Es gilt eine Frist von 5 Jahren.



​Die Daten werden nach Aufbewahrungsrichtlinie der RUB  aufbewahrt. Es gilt eine Frist von 5 Jahren. Buchungsbelege für Teilnahmegebühren werden in der Buchhaltung für 15 Jahre archiviert.

Rechte als betroffene Person

(Art. 13. Abs. 2 Buchst. b-d DS-GVO)











​Jede betroffene Person hat das Recht auf

  • Auskunft über Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art 15 DS-GVO,
  • Widerruf einer erteilten Einwilligung
    nach Art. 7 DSGVO,
  • Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO,
  • Löschung nach Art. 17 DS-GVO,
  • Einschränkung der Verarbeitung nach 
    Art 18 DS-GVO,
  • Widerspruch gegen Verarbeitung
    aufgrund berechtigten Interesses
    nach Art. 21 DS-GVO.

Beim Auskunfts- und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach § 12 DSG NRW. Darüber hinaus sind Sie berechtigt, bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen (Art. 77 DS-GVO).

Jede betroffene Person hat das Recht auf

  • Auskunft über Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 15 DS-GVO,
  • Widerruf einer erteilten Einwilligung
    nach Art. 7 DSGVO,
  • Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO,
  • Löschung nach Art. 17 DS-GVO,
  • Einschränkung der Verarbeitung nach
    Art. 18 DS-GVO,
  • Widerspruch gegen Verarbeitung
    aufgrund berechtigten Interesses
    nach Art. 21 DS-GVO.

Beim Auskunfts- und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach § 12 DSG NRW. Darüber hinaus sind Sie berechtigt, bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen (Art. 77 DS-GVO).

Erforderlichkeit der Angaben

(Art. 13. Abs.1 Buchst. e DS-GVO)

Bei Verweigerung von Angaben können Sie an dem Test nicht teilnehmen.


​Ihre Angaben sind notwendig, um am Schulsporttag teilzunehmen. Ohne die Angabe ist eine Teilnahme nicht möglich.

​Angaben nach Art 13 Abs. 1 Buchstt. d und f. sowie nach Art. 13 Abs. 2 Buchst. f sind nicht anzugeben, da die jeweilige Bedingung der rechtlichen Regelung nicht zutreffend sind.